Anbauvereinigungen
Einer Anbauvereinigung beitreten — so funktioniert es
Anbauvereinigungen sind neben Apotheke und Eigenanbau der dritte legale Weg zu Cannabis in Deutschland. Die Regeln sind eng gesteckt — hier die wichtigsten Punkte.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
- ·Mindestalter 18 Jahre
- ·Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland
- ·Mitgliedschaft in nur einer einzigen Anbauvereinigung
- ·Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft: drei Monate
Abgabemengen
Erlaubt sind maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gilt eine Obergrenze von 30 Gramm monatlich, zusätzlich darf der THC-Gehalt 10 % nicht übersteigen. Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Mitglieder, nie an Dritte.
Kosten und Beiträge
Clubs finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge, häufig gestaffelt nach bezogener Menge. Üblich sind monatliche Grundbeiträge im niedrigen zweistelligen Bereich plus ein mengenabhängiger Kostenbeitrag. Gewinnerzielung ist gesetzlich untersagt — Vereinigungen arbeiten als nicht-gewerbliche Vereine oder Genossenschaften.
Was Clubs nicht dürfen
Kein Konsum auf dem Vereinsgelände, keine Werbung oder Sponsoring, kein Versand, keine Abgabe an Nichtmitglieder und kein Standort in der Nähe von Schulen, Kitas oder Spielplätzen. Verstöße führen zum Entzug der Erlaubnis.
Realistische Wartezeiten
Durch die Obergrenze von 500 Mitgliedern pro Verein sind Wartelisten in Großstädten wie Berlin, Hamburg, München und Köln die Regel. Wer schneller zum Ziel kommen möchte, prüft Vereine im Umland — der Wohnsitz muss nicht im selben Ort liegen.
Häufige Fragen
Darf ich in mehreren Clubs Mitglied sein?+
Nein. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich nur eine Mitgliedschaft gleichzeitig.
Kann ich Cannabis aus dem Club weitergeben?+
Nein. Die Abgabe ist streng persönlich; Weitergabe an Dritte ist strafbar.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Abgabe ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren.
